Lohn-Brennen-Himbeergeist 03

Unterscheidung Brand & Geist Am Beispiel „Herstellung von Himbeergeist“

Im Gegensatz zur Herstellung von Obstbränden, bei denen die Früchte vergoren werden, um danach den Trinkalkohol auszudestillieren, wird bei der Geist-Herstellung ein anderes Verfahren angewendet:

Bei der Geist-Herstellung werden die Früchte (frisch oder auch tiefgefroren) in hochprozentigem Neutralalkohol eingelegt / ausgezogen / mazeriert. Die nach einigen Tagen entstandene Flüssigkeit wird dann in die Brennblase eingefüllt und abdestilliert. Es werden wie bei den Obstbränden drei Fraktionen gebildet, Vor, -Mittel- und Nachlauf. Nur der Mittellauf wird zum Geist, der Vor- und Nachlauf wird anderweitig verwertet. Der Mittelauf wird mit entmineralisiertem Verschnittwasser auf die gewünschte Trinkstärke verdünnt (i. d. R. 40% Vol.) und falls nötig klar filtriert. Danach ist der Geist trinkfähig, auf eine weitere Lagerung kann im Prinzip verzichtet werden. Geiste zeichnen sich gegenüber Bränden auch dadurch aus, dass sie intensiver in der Nase, jedoch etwas schwächer im Gaumen sind.

Desweiteren muss für die Herstellung von Geisten beim Brennvorgang keine Branntweinsteuer bezahlt werden, da hierbei bereits der Ansatz-Alkohol versteuert zugekauft wurde. Es muss jedoch der Zoll-Behörde der Brennvorgang angezeigt werden und die Zoll-Behörde muss dem Brennvorgang zustimmen.
Bei Abfindungsbrennereien wird die produzierte Geist-Menge nicht vom Brenn-Kontingent abgezogen, d. h. es kann theoretisch eine unbegrenzte Menge an Geisten produziert werden.In der Praxis ist die Geistherstellung jedoch durch das vorhanden sein geeigneter Rohstoffe, freier Kapazitäten beim Brenngerät und nicht zuletzt bei den Vermarktungsmöglichkeiten begrenzt.